Demokratische Landtagsopposition legt Gesetzentwurf zur Rettung der Freien Radios in Sachsen vor.

Die Fraktionen der SPD, Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen brachten heute in den Sächsischen Landtag einen Gesetzentwurf ein, mit dem die Zukunft der Freien Radios in Sachsen gesichert und langfristig auf feste Beine gestellt werden soll (Rede des Abgeordneten Holger Mann zum Gesetzentwurf). Damit wird die Bedeutung der sächsischen Bürgerradios für eine vielfältige Medienlandschaft als Ausdruck einer pluralistischen Demokratie unterstrichen.

Das "Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland und zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes" (Drs. 5/997, siehe Anhang) sieht vor, die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) zu verpflichten, nichtkommerzielle lokale und regionale Hörfunksender zu fördern und entwickeln. Die dafür notwendigen finanziellen Ressourcen sind dort vorhanden.Der Rundfunkstaatsvertrag der Länder eröffnet bereits jetzt die Möglichkeit, nichtkommerziellen lokalen Rundfunk - also Freie Radios - zu fördern. Viele Bundesländer sind hier bereits stark engagiert.

In Sachsen existierte bisher das sogenannte „sächsische Modell“, wonach private Radiosender Teile der Sendungs- und Leitungskosten der Bürgerradios finanzieren. Nach dem Scheitern der Verhandlungen zwischen privaten Radiosendern und Bürgerradios ist dieses Modell offenbar nicht mehr zu halten. Deshalb muss die Staatsregierung jetzt endlich auch in Sachsen den Weg frei machen für eine institutionalisierte Förderung der freien Radios – für Vielfalt in der sächsischen Radiolandschaft und für ehrenamtliches, nichtkommerzielles Engagement.

Ich werde weiterhin mit alle Beteiligten aktiv im Gespräch bleiben und für den Gesetzentwurf werben. Ich appelliere außerdem an die Staatsregierung und die Koalitionsfraktionen CDU und FDP, ihren Widerstand endlich aufzugeben und sich für die Sachargumente zu öffnen.

Der Sächsische Landtag beschloss in seiner heutigen Sitzung – entsprechend den parlamentarischen Gepflogenheiten – das Gesetz nach dieser ersten Lesung in den Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien zu überweisen.

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