Zur aktuellen Diskussion um die zukünftige Zahlungspflicht von Rundfunkbeiträgen für Kleingärten
„Die Länder sind aufgefordert, die drohende Ungerechtigkeit gegenüber ostdeutschen Kleingärtnern zu verhindern. Sachsen muss hier Zugpferd sein und auf eine Präzisierung im neuen Rundfunkstaatsvertrag drängen.
Die im Osten erkämpfte Ausnahmeregelung für in DDR-Zeiten gebaute Gartenlauben darf jetzt nicht in Frage gestellt werden, sondern muss auch für die ab 2013 kommende Haushaltsabgabe ihre Gültigkeit behalten.
Doch nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch die Rundfunkanstalten sind gefordert, die Sonderregelungen im Interesse ihrer Zuschauer gelten zu lassen. Ich werde dieses Thema auf die Tagesordnung im MDR-Rundfunkrat setzen lassen.“